HINWEISE ZUR TIPPGEBER-PROVISION

 

Die Voraussetzungen für die Auszahlung der Provision sind, dass wir noch keinen Kontakt zum Verkäufer haben und dass wir die Immobilie erfolgreich vermitteln. Die Auszahlung der Provision erfolgt nachdem wir die Vermittlungsprovision erhalten haben. Bei mehreren Tipps zu einem Objekt, erhält nur der erste Tippgeber die Vergütung.

 

So einfach funktioniert es:

Sie melden sich bei uns als Tippgeber und nennen uns einen Immobilieneigentümer, der seine Immobilie verkaufen möchte. Gleichzeitig erhalten Sie von uns eine persönliche Kundennummer.

 

Wir werden uns dann kurzfristig mit dem Eigentümer der Immobilie in Verbindung setzen.

 

Bei Abschluss des Maklervertrages zwischen den Eigentümer und uns erhalten Sie von uns eine Bestätigungsmail. Falls Sie keine Email-Adresse besitzen, informieren wir Sie telefonisch.

 

Sie erhalten von uns eine weitere Benachrichtigung, wenn wir aufgrund Ihres Tipps einen erfolgreichen Verkaufsabschluss erzielt haben.

 

Nachdem die Vermittlungsprovision auf unser Konto eingegangen ist, erhalten Sie von unserer Vermittlungsprovision 10 % Tippgeber-Provision.

 

Beispiel:

Falls unsere Vermittlungsprovision 5.000,00 € (ohne MwSt.) beträgt, dann erhalten Sie von uns 500,00 € Tippgeber-Provision. Da wir die gesetzliche Mehrwertsteuer abführen müssen, können wir Ihnen auf die Mehrwertsteuer selbstverständlich kein Provisionsanspruch gewähren.